Allgemeine Geschäftsbedingungen – Reiseveranstalter


Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und 

Carmen Petri-Wulf
Deisterstr. 13
D – 31848 Bad Münder 
Mobil: (+49) 01577 3313830
email: info@kristall-online.de

(im Folgenden „Reiseveranstalter“ genannt) zustande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a – m BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß §§ 4 – 11 BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen daher vor Ihrer Buchung sorgfältig durch:


Allgemeines

Bei den angebotenen Leistungen in Kombination handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Kunden können die EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten.

Kundengeldabsicherung / Sicherungsschein
Kundengelder sind im Falle einer Insolvenz des Reiseveranstalters abgesichert über die 
R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, D – 65189 Wiesbaden 


1. Abschluss des Reisevertrages / Verpflichtung des Kunden

Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden vorliegen.

Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunter-nehmen) sind vom Reiseveranstalter nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen des Reiseveranstalters hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.

Orts- und Hotelprospekte, sowie Internetausschreibungen, die nicht vom Reiseveranstalter herausgegeben werden, sind für den Reiseveranstalter und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht des Reiseveranstalters gemacht wurden.

Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt der Reiseveranstalter den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrags dar.

Der Kunde (Anmelder) erklärt ausdrücklich, für die vertraglichen Verpflichtungen aller in der Anmeldung mit aufgeführten Kunden einzustehen.

Der Reisevertrag kommt erst mit der schriftlichen Reisebestätigung (per email oder Post) des Reiseveranstalters zustande. Weiterhin wird der Reisepreissicherungsschein übersendet, der sämtliche Kundengelder absichert.

Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung des Reiseveranstalters vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von zehn (10) Tagen gebunden ist.
Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt.


2. Bezahlung

Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern
oder annehmen, wenn dem Kunden der Sicherungsschein übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Reisepreises zur Zahlung fällig.
Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung wird spätestens 30 Tage vor Reisebeginn fällig, wenn feststeht, dass die Reise stattfindet und wenn die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 7 genannten Grund abgesagt werden kann. Die Restzahlung muss unaufgefordert beim Reiseveranstalter eingegangen sein. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist deren Gutschrift beim Reiseveranstalter. Änderungen nach Rechnungsstellung werden mit 50 € berechnet.

Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis pro Reisenden € 75,- nicht, so dürfen Zahlungen auf den Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines verlangt werden.

Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.


3. Leistungen / Leistungsänderungen

Umfang und Art der Leistungen der Reise ergeben sich aus der Reiseausschreibung der betreffenden Reise des Reiseveranstalters in Verbindung mit der individuellen Buchungsbestätigung. Bezüglich der Reiseausschreibung behält sich der Reiseveranstalter ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Ausschreibungen zu erklären, über die der Kunde vor Buchung selbstverständlich informiert wird.

Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, wie z. B. wegen der besonderen Gegebenheiten der Schifffahrt, und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit sie nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Reiseleistung führen und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

Das Gleiche gilt für Änderungen der Fahrtzeiten und / oder Routen (besonders aus Sicherheits- oder Witterungs-gründen), über die allein der für das Schiff verantwortliche Kapitän entscheidet. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten. Der Kunde hat das Recht unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise diesem gegenüber geltend zu machen.

Mehrkosten, die aufgrund einer vom Reiseveranstalter nicht zu vertretenden Quarantäne entstehen, sind vom Kunden selbst zu tragen bzw. zu ersetzen.


4. Preiserhöhung

Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Flughafen-/Sicherheitsgebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend vom Kunden zu verlangen. Diese Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für den Reiseveranstalter nicht hervorsehbar waren. Der Reiseveranstalter teilte diese Änderung dem Kunden sofort mit. Die Preiserhöhungen ab dem 21. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam.
Von der zeitlichen Bindung ausgenommen sind nicht vorhersehbare gesetzliche Gebühren, die kurzfristig vor Reiseantritt von der Regierung eingeführt und mit sofortiger Wirkung umgesetzt werden. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8% ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten.


5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Stornokosten / Ersatzteilnehmer

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter unter der vorstehend angegebenen Anschrift zu erklären. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter gem. § 651i Abs.2 BGB eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.

Der Reiseveranstalter hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. 
Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:
Bis einschließl. 42. Tag vor Reiseantritt 25 %
Ab 41. Tag bis 15. Tag vor Reiseantritt 65 %
Ab 14. Tag bis 7. Tag vor Reiseantritt 85 %
Ab 6. Tag vor Reiseantritt und bei Nichtantritt der Reise 95 % des Reisepreises.

Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit der Reiseveranstalter nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

Der Abschluss einer Reiserücktrittskosten- sowie einer Reiseabbruchversicherung bei z.B. Krankheit oder Unfall wird dringend empfohlen.

Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.

Sollte der Kunde die Reise nicht antreten können, hat er die Möglichkeit, bis zum Reisebeginn eine Ersatzperson zu stellen, die an seiner Stelle in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt und die er dem Reiseveranstalter zuvor anzuzeigen hat. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt dieses Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. 
Die in den Vertrag eintretende Ersatzperson und der ursprünglich Reisende haften gegenüber dem Reiseveranstalter für den Reisepreis und als Gesamtschuldner für sämtliche durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten (50 € pro Person pro Änderung).


6. Nicht in Anspruch genommene Leistung

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.


7. Rücktritt und Kündigung wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl  

Der Reiseveranstalter kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Reisevertrag zurücktreten wenn er 
a) in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben hat und
b) in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist deutlich angibt oder dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung verweist.

Ein Rücktritt ist spätestens am 31. Tag vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Kunden gegenüber zu erklären. Sollte zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, kann der Reiseveranstalter unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen.

Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.


8. Kündigung durch den Reiseveranstalter aus verhaltensbedingten Gründen

Der Reiseveranstalter kann vor oder nach Beginn der Reise von dem Reisevertrag ganz oder teilweise zurücktreten oder den Reisevertrag ganz oder teilweise ohne Einhaltung von Fristen kündigen, wenn der Kunde

– auf Begleitung angewiesen ist, jedoch ohne Begleitung reist,
– in einem geistigen oder körperlichen Zustand ist, der den Kunden reiseunfähig macht oder eine Gefahr für den
Kunden selbst oder jemand sonst an Bord darstellt,
– Waffen oder andere gefährliche Gegenstände oder Rauschmittel mit sich führt,
– ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maße
vertragswidrig verhält, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum
Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist.

Unter anderem wird gewalttätiges, diskriminierendes, grobes oder verbal ausfallendes Verhalten nicht toleriert oder akzeptiert.
Kündigt der Reiseveranstalter so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; der Wert etwa ersparter Aufwendungen sowie etwaiger Vorteile, die der Reiseveranstalter aus anderweitiger Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt, wird angerechnet. 
Eventuell entstehende zusätzliche Kosten für die Rückbeförderung trägt der Kunde.


9. Mitwirkungspflichten des Kunden

Mängelanzeige
Der Kunde ist verpflichtet, einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich der Reiseleitung anzuzeigen und dort um Abhilfe zu ersuchen. Der Kunde kann die Abhilfe auch direkt bei dem Reiseveranstalter an dessen Sitz unter der vorstehend genannten Anschrift ersuchen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein.Das Recht zur Selbstabhilfe und Ersatzrechte bestehen dann nicht. Reiseleitung und örtliche Leistungsträger sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen. 
Wird die Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde in angemessener Frist Abhilfe verlangen, wobei der Reiseveranstalter die Abhilfe verweigern kann, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Reiseveranstalter kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt, z. B. ein anderes Schiff eingesetzt oder eine andere Route befahren wird.
Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

Fristsetzung vor Kündigung
Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651 c BGB bezeichneten Art nach § 651 e BGB oder aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, dem Reiseveranstalter erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.

Reiseunterlagen
Der Kunde hat den Reiseveranstalter zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält.


10. Hinweis zur Kündigung wegen höherer Gewalt

Zur Kündigung des Reisevertrages wird auf die gesetzliche Regelung im BGB verwiesen, die wie folgt lautet:„§ 651j: (1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen. (2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so finden die Vorschriften des § 651e Abs. 3 Sätze 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.“
Danach kann der Reiseveranstalter für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisegast zurückzubefördern.


11. Beschränkung der Haftung des Reiseveranstalters

Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden sind auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
– die keine Körperschäden sind,
– die nicht schuldhaft, weder vorsätzlich noch grob fahrlässig, herbeigeführt wurde.

Gelten für eine Reiseleistung internationale Übereinkünfte oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungserbringer nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich auch der Reiseveranstalter gegenüber dem Reisenden hierauf berufen.
Hat der Reisende vom Reiseveranstalter bereits Schadensersatz erhalten oder ist ihm infolge einer Minderung vom Reiseveranstalter bereits ein Betrag erstattet worden, so muss er sich den erhaltenen Betrag auf dasjenige anrechnen lassen, was ihm aufgrund desselben Ereignisses als Entschädigung oder als Erstattung infolge einer Minderung nach Maßgabe internationaler Übereinkünfte oder von auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften oder nach Maßgabe der in Satz 1 genannten Verordnungen geschuldet ist.
Der Reiseveranstalter übernimmt keine Haftung für Wertgegenstände, wie z. B. Geld, Foto- oder Filmausrüstung, Schmuck, Laptops, Tablets, Wertsachen. Für Beschädigungen oder Verlust von Wertgegenständen sowie von persönlicher Ausrüstung durch Diebstahl, sonstiges Abhandenkommen oder extreme Belastungen außerhalb des Schiffs haftet der Reiseveranstalter nicht. Auch bei Aufbewahrung oder bei für Transfers eingesetzten Fahrzeugen ist jegliche Haftung ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten des Reiseveranstalters zur Beschädigung oder zum Verlust geführt hat.
Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Reiseveranstalters sind. Dies gilt auch für Leistungen, die vor Ort gebucht werden und nicht Bestandteil der Reiseausschreibung sind.


12. Ausschluss von Ansprüchen

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber dem Reiseveranstalter unter der vorstehend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.


13. Verjährung

Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen, verjähren in 2 Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen.
Die Verjährung beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt.

Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in 1 Jahr.

Schweben zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.


14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Der Reiseveranstalter informiert Staatsangehörige aus Deutschland, bei denen keine besonderen Verhältnisse (z. B. doppelte Staatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit, frühere Eintragungen im Pass, Flüchtlingsausweis) gegeben sind, über allgemeine Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Reisenden (z. B. doppelte Staatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit, Voreintragungen im Pass) vorliegen. Staatsangehörige anderer EU-Länder und Angehörige anderer Staaten wenden sich bitte an das für sie zuständige Konsulat.
Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.

Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente (z. B. Reisepass, Visa, Impfzeugnisse). Der Kunde muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass oder sein Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt. Der Kunde ist verantwortlich für eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, Strafen, Bußgelder, Auslagen, die aus der Nichtbefolgung der Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der Reiseveranstalter nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
Der Kunde ist verpflichtet, Geldbeträge, die der Reiseveranstalter in diesem Zusammenhang zahlen oder hinterlegen muss, sofort zu erstatten.
Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung.


15. Datenschutz

Der Reiseveranstalter geht mit den Kundendaten verantwortungsvoll um. Die personenbezogenen Daten, die der Kunde dem Reiseveranstalter zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung und zur Kundenbetreuung erforderlich sind. Wir halten bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes ein.


16. Rechtswahl / Gerichtsstand / Schlichtung

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
Soweit bei Klagen des Kunden gegen den Reiseveranstalter im Ausland für die Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen.
Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.

Schlichtung
Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten bereit. Der Reiseveranstalter nimmt an diesem oder anderen Verfahren zur alternativen Streitbeilegung nicht teil.


Reiseveranstalter
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Stand: März 2023